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USt direkt digital Nr. 3 vom Seite 13

Steuerstrafrechtliche Fallstricke für Endverbraucher und Unternehmer bei der Umsatzsteuer

Wann sollte bzw. muss der Steuerberater handeln

Dr. Matthias H. Gehm

Jenseits von der mit Absicht unternommenen Hinterziehung von Umsatzsteuer stellt sich in der Praxis für Unternehmer, aber auch für Endverbraucher, die Frage, wann sie im strafrechtlich relevanten Bereich agieren. Wie sieht es beispielsweise aus, wenn ein Endverbraucher von einem Unternehmer Leistungen bezieht, der die hierauf entfallende Umsatzsteuer hinterzieht? Der folgende Beitrag beleuchtet einige praxisrelevante Punkte dieses Themenkomplexes, ohne angesichts der Vielschichtigkeit dieses Problembereichs einen Anspruch auf vollständige Darstellung aller diesbezüglichen Fallkonstellationen erheben zu wollen, und zeigt auf, wie Steuerberater auf derartige Fälle reagieren können bzw. wann sie tätig werden müssen.

I. Sozialadäquates Verhalten in Abgrenzung zur Steuerhinterziehung

Die Rechtsprechung des BGH hat im Bezug auf die Berufsausübung ausgeführt, dass berufstypisches Verhalten nicht per se ohne strafrechtliche Relevanz ist. Insofern wurde eine Drei-Stufen-Lösung vom BGH entwickelt, um die Grenze zwischen sozialadäquatem straflosem und strafbarem Verhalten zu ziehen (siehe hierzu ausführlich Gehm, , m. w. N.).

1. Fallstricke für Endverbraucher

a) Feh...