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Gewerbesteuerliche Implikationen der Hinzurechnungsbesteuerung
Praxisfälle zu den Änderungen durch das Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz I
Mit [i]Haase, Die Hinzurechnungsbesteuerung, NWB Verlag, 2. Aufl. 2015, ISBN: 978-3-482-59492-2seinem (BStBl 2015 II S. 1049) hat der BFH entgegen der Verwaltungsansicht entschieden, dass der nach § 10 Abs. 1 AStG ermittelte Hinzurechnungsbetrag nicht der Gewerbesteuer unterfällt. Damit hätte sich die Hinzurechnungsbesteuerung als handzahmer Tiger erwiesen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften als Steuerpflichtige. Die Verwaltung hat deshalb umgehend mit einem Nichtanwendungserlass reagiert. Diesem folgte wenig später eine umfassende Änderung des Gewerbesteuergesetzes. Die daraus resultierenden steuerlichen Konsequenzen sind Gegenstand des nachfolgenden Beitrags.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Tatbestände der Hinzurechnungsbesteuerung
Die [i]Ebber, Hinzurechnungsbesteuerung, infoCenter NWB IAAAB-13226 Hinzurechnungsbesteuerung setzt tatbestandlich voraus:
Inländerbeherrschung (> 50 %) der ausländischen Zwischengesellschaft (§ 7 AStG),
keine aktive Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 AStG),
effektive Niedrigbesteuerung (< 25 %, § 8 Abs. 3 AStG) sowie
Überschreiten der Freigrenze von relativ 10 % der gesamten Bruttoerträge der Gesellschaft sowie absolut 80.000 € (§ 9 AStG).S. 182
Sofern diese Kriterien kumulativ erfüllt sind und der in § 8 Abs. 2 AStG gefas...