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Lohnsteuer | Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Jahr 2018
Das die durch die Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und anderer Verordnungen v. (BGBl 2017 I S. 3906) festgesetzten Werte für die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Mahlzeiten an Arbeitnehmer für das Jahr 2018 bekannt gegeben. Der Wert für Mahlzeiten, die ab dem Kalenderjahr 2018 gewährt werden, beträgt für ein Mittag- oder Abendessen 3,23 € (bisher 3,17 €), für ein Frühstück 1,73 € (bisher 1,70 €).