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FG Rheinland-Pfalz 18.10.2017 1 K 1650/17, NWB 3/2018 S. 83

Einkommensteuer | Keine Steuerermäßigung für Anliegerbeiträge zum Straßenausbau

Das entschieden, dass Anliegerbeiträge zum Ausbau von Gehwegen und Straßenbeleuchtung keine haushaltsnahen Handwerkerleistungen i. S. des § 35a Abs. 3 EStG beinhalten und daher zu keiner Steuerermäßigung führen.

Anmerkung:

Die Klägerin musste im Streitjahr 2015 Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Gehwegen und Straßenbeleuchtungen zahlen (rd. 8.700 €). Den in den Beiträgen enthaltenen Lohnanteil machte sie als haushaltsnahe Handwerkerleistung i. S. des § 35a EStG geltend. Das beklagte Finanzamt versagte die beantragte Steuerermäßigung. Zwar könne auch die öffentliche Hand steuerbegünstigte Leistungen nach § 35a EStG erbringen. Außerdem sei inzwischen anerkannt, dass eine „haushaltsnahe“ Leistung nicht nur dann vorliege, wenn sie im umschlossenen Wohnraum...