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Abgabenordnung | Abgabe von Faktorpräparaten zur Heimselbstbehandlung durch ein Universitätsklinikum
Nach dem ist die Abgabe von Medikamenten zur Blutgerinnung (sog. Faktorpräparate) an Hämophiliepatienten auch dann dem Zweckbetrieb Krankenhaus (§ 67 AO) zuzuordnen, wenn sich der Patient das Medikament im Rahmen einer ärztlich kontrollierten Heimselbstbehandlung selbst verabreicht.