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BFH bejaht Mitunternehmerrisiko und -initiative sowie das Recht auf Tonnagebesteuerung auch bei nur kurzfristiger Kommanditistenstellung
Wie der NWB HAAAG-64228 entschied, kann auch jemand, der einen Anteil an einer Personengesellschaft erwirbt, um ihn kurze Zeit später weiterzuveräußern, Mitunternehmer sein. Außerdem urteilte der BFH im selben Fall, dass bei Tonnagebesteuerung gem. § 5a EStG der pauschal ermittelte Betrag auch Gewinne aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen unabhängig von der Beteiligungsdauer umfasst. Ein Gestaltungsmissbrauch i. S. des § 42 AO sei in der Nutzung der Abgeltungswirkung für Veräußerungsgewinne nach kurzer Beteiligungsdauer nicht zu sehen.
Die Klägerin, eine zwischenzeitlich in Liquidation befindliche KG, erwarb mit Kaufvertrag vom Anteile von Kommanditisten eines schifffahrtbetreibenden Publikumsfonds in der Rechtsform der KG (A-KG) und veräußerte diese Kommanditanteile mit Vertrag vom rückwirkend auf den an die N-KG. Die Verkäufe erfolgten noch bevor der Erwerb der Kommanditanteile zivilrechtlich vollzogen war, da die Komplementärin der A-KG die Anteilsübertragungen erst am rückwirkend zum genehmigte. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am