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Rechengrößen und Beitragssätze in der Sozialversicherung 2018
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAG-69248 Wie zu jedem Jahreswechsel ändert sich auch zum wieder eine Reihe von Rechengrößen in der Sozialversicherung. Während bei den Beitragsbemessungsgrenzen und der Bezugsgröße die üblichen Steigerungen im Rahmen der allgemeinen Einkommensentwicklung zu vermelden sind, kann bei den Beitragssätzen durchweg „keine Änderung“ gemeldet werden; eine Ausnahme bildet lediglich die marginale Senkung des Rentenversicherungs-Beitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte.
Ausführlicher Beitrag s. .
Jahresarbeitsentgeltgrenzen (Versicherungspflichtgrenzen)
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Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung | 59.400 € |
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung | 53.100 € |
Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)
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Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung | 4.425 €/Monat, 53.100 €/Jahr |
Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung West | 6.500 €/Monat, 78.000 €/Jahr |
Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost: | 5.800 €/Monat, 69.600 €/Jahr |
Knappschaftliche Rentenversicherung West | 8.000 €/Monat, 96.000 €/Jahr |
Knappschaftliche Rentenversicherung Ost | 7.150 €/Monat, 85.800 €/Jahr |
Bezugsgröße
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Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung | 3.045 €/Monat, 36.540 €/Jahr |