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Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzugsberechtigung eines Berufsverbandes
Das FG Berlin-Brandenburg hatte zu entscheiden, ob „typische“ Leistungen eines Berufsverbandes die Voraussetzungen eines steuerbaren Leistungsaustauschs erfüllen.
I. Leitsatz (nicht amtlich)
Ein Berufsverband kann auch mit einem sich an alle Mitglieder richtenden Leistungsangebot (u. a. Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit) vollständig unternehmerisch tätig und entsprechend vorsteuerabzugsberechtigt sein.
II. Sachverhalt
Der Kläger ist ein Berufsverband (e. V.) und vertritt laut Satzung die politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Belange seiner Mitgliedsunternehmen auf Bundesebene und international. Er betreibt hierzu Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit, berät Mitglieder, bietet diesen Plattformen zum Erfahrungsaustausch und stellt Informationen und Newsletter zur Verfügung. Mitglieder des Klägers sind vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen sowie weitere Verbände. Der Kläger geht davon aus, vollständig unternehmerisch tätig zu sein und stellt dementsprechend Mitgliedsbeiträge mit ausgewiesener Umsatzsteuer in Rechnung. Da er aus seiner Sicht für die Mitgliedsbeiträge ausschließlich zum Vorsteuerabzug berechtigende steuerbare Leistungen erbringt, macht er aus allen Eingangsrechnu...