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USt direkt digital Nr. 1 vom Seite 13

Umsatzsteuerbefreiung bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken mit Einrichtungsgegenständen

Stefan Greif

Mit - III C 3 - S 7168/08/10005 hat das BMF das in den UStAE übernommen und den Abschnitt 4.12.1 entsprechend angepasst.

I. Neuregelung

Wichtigste Änderung ist, dass nach der Neuregelung die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG auch auf die Vermietung von Mobilien Anwendung finden kann. Bestimmte bislang Abschnitt 4.12.1 Abs. 6 Satz 2 UStAE, dass sich die Steuerbefreiung „in der Regel ebenfalls nicht auf mitvermietete Einrichtungsgegenstände, z. B. auf das Büromobiliar“ erstreckt, wird durch das BMF-Schreiben Abschnitt 4.12.1 Abs. 3 UStAE um einen neuen Satz 3 ergänzt, gemäß dem die Steuerbefreiung „sich in der Regel auch auf mitvermietete oder mitverpachtete Einrichtungsgegenstände, z. B. auf das bewegliche Büromobiliar oder das bewegliche Inventar eines Seniorenheims“ erstreckt.

Der bisherige Abs. 6 Satz 3 wird durch das BMF-Schreiben ersatzlos gestrichen. Die „Berechtigung zur Benutzung der zentralen Fernsprech- und Fernschreibanlage eines Bürohauses“ kann damit fortan Nebenleistung zur Vermietung sein. Die praktische Relevanz dürfte jedoch äußerst gering und daher auch der Grund für die Streichung sein. Erhalten bleiben aber die Regelungen, wonach die Lieferung von Heizgas und Heizöl keine Nebenleistung zur Vermietung da...