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IWB Nr. 1 vom Seite 1

Neues zur indischen Quellenbesteuerung auf Dienstleistungen

Winfried Ruh und Ashishkumar Bairagra

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 24Die indische Quellenbesteuerung auf technische Dienstleistungen führt in der Praxis häufig zu Problemen, weil sie in der deutschen Abkommenspraxis weitgehend unbekannt ist, auch außerhalb Indiens erbrachte Dienstleistungen erfasst und aus indischer Sicht Dienstleistungen ohne technischen Bezug einzubeziehen sind. Zudem werden durch die Einführung der Equalization Levy nun auch Online-Werbedienstleistungen erfasst. Erschwerend kommt hinzu, dass die deutsche Finanzverwaltung eine Anrechnung der Quellensteuern auf die Gewerbesteuer bislang ablehnt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Quellensteuer auf Vergütungen für technische Dienstleistungen

[i]Steuererklärungspflicht besteht auch nach dem Wegfall der PANDie Verringerung des Quellensteuersatzes auf den nach dem DBA Indien zulässigen Satz von 10 % hängt zwar seit 2016 nicht mehr von der Vorlage einer Permanent Account Number (PAN) ab. Diese wird allerdings für die Erfüllung der weiterhin bestehenden Steuererklärungspflicht benötigt, so dass insoweit keine Erleichterung eingetreten ist.

[i]Indische Verwaltung erfasst auch Dienstleistungen ohne technischen BezugDer Umfang der einzubeziehenden Dienstleistungen bleibt mangels klarer Definition im DBA Indien unklar und führt dazu, dass die indische Finanzverwaltung den Dienstl...