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IWB 1/2018 S. 5

Finnland | Einfuhrumsatzsteuermeldung in der Steuererklärung

[i]Unternehmer muss jetzt die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer selbst ermittelnSeit dem ist in Finnland (mit Ausnahmen) nicht mehr der Zoll, sondern es sind die inländischen Steuerbehörden für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer zuständig. Die Einfuhrumsatzsteuer ist durch den Unternehmer in der monatlichen Umsatzsteuererklärung zu melden, kann aber bereits vor Zahlung als Vorsteuer abgezogen werden. Zugleich bedeutet das jedoch, dass z. B. die zeitgerechte Meldung und die korrekte Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer vom genannten Datum an in der Verantwortung des einzelnen Unternehmers liegen.

Martin Diemer