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BFH 19.07.2017 I R 96/15, StuB 1/2018 S. 44

Körperschaftsteuer | Steuerliches Einlagekonto

(1) Die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos ist ungeachtet unterjähriger Zugänge zum steuerlichen Einlagekonto auf den zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres festgestellten positiven Bestand des Kontos begrenzt (Bestätigung des Senatsurteils vom - I R 35/11 NWB NAAAE-36624, BStBl 2013 II S. 560 = Kurzinfo StuB 2013 S. 434 NWB NAAAE-37019). (2) Die Kapitalgesellschaft wird durch die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos zum auf der Grundlage des rückwirkend bereits für den Veranlagungszeitraum 2006 anwendbaren SEStEG nicht in einer verfassungsrechtlich durch das Rückwirkungsverbot geschützten Rechtsposition verletzt (Bezug: § 27 Abs. 1 Satz 5 KStG 2002 i. d. F. vor SEStEG; § 27 Abs. 1 und 5 KStG 2002 i. d. F. des SEStEG; Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3 GG). S. 45

Praxishinweise

Nach § 27 Abs. 1 KStG i. d. F. des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur ...BStBl 2007 II S. 4