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StuB 1/2018 S. 38

Buchführungspflicht nach § 141 Abs. 1 Satz 1 AO einer in Deutschland mit Vermietungseinkünften beschränkt steuerpflichtigen AG liechtensteinischen Rechts ohne Betriebsstätte oder ständigen Vertreter in Deutschland

(1) Eine sowohl in Deutschland als auch in Liechtenstein auf dem Gebiet der Vermietung und Verpachtung tätige, in Deutschland mit ihren inländischen Einkünften i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG beschränkt steuerpflichtige Aktiengesellschaft liechtensteinischen Rechts, die nach liechtensteinischem Recht in Liechtenstein der gesetzlichen Buchführungspflicht unterliegt, in Deutschland mangels Zweigniederlassung kein „Kaufmann“ i. S. des § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB ist und in Deutschland weder eine Betriebsstätte noch einen ständigen Vertreter hat, gilt gem. nrkr. NWB SAAAF-87101 (BFH-Az.: I R 81/16; EFG 2016 S. 2024) hinsichtlich ihrer inländischen Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 2 EStG als Gewerbebetrieb und damit als „gewerblicher Unternehmer“ i. S. des § 141 Abs. 1 Satz 1 AO, so dass sie bei Überschreitung der dort genannten Gewinn- bzw. Umsat...