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Bekanntmachung des DRÄS 8
Die Bekanntmachung des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 8 (DRÄS 8) durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gem. § 342 Abs. 2 HGB wurde am im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht. Damit wird mit der ordnungsgemäßen Anwendung des DRÄS 8 die Vermutung verbunden, dass die die Konzernrechnungslegung betreffenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet wurden. DRÄS 8 ergänzt in erster Linie den DRS 20 Konzernlagebericht um die Konkretisierungen der gesetzlichen Anforderungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung, die sich aus dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) ergeben; im gleichen Zuge wurden durch DRÄS 8 sämtliche Standards redaktionell überarbeitet.
Hinweis: Zu DRÄS 8 vgl. ausführlich Kirsch, StuB 2017...