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Nachträgliche Herabsetzung eines Ruhegehalts
Verdeckte Einlage – Lohnzufluss in Teilwerthöhe – Fünftelregelung
Der Verzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf eine (werthaltige) Pensionsanwartschaft zeitigt fast selbstverständlich nicht nur auf der Ebene des Unternehmens steuerrechtliche Folgen, sondern muss zudem bei der persönlichen Einkommensbesteuerung des seinen Anspruch aufgebenden Steuerpflichtigen beachtet werden. Diesbezügliche Grundsätze hat der BFH in einem neuen Urteil umfassend dargelegt.
Pensionsverzicht des Gesellschafter-Geschäftsführers
Gestritten wurde vor dem Finanzgericht und in der Revision über den partiellen Pensionsverzicht des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH aus dem Jahr 2003. Einen Anstellungsvertrag nebst Pensionsabrede hatte der Steuerpflichtige mit „seiner Gesellschaft“ bereits im November 1989 geschlossen. Das festgelegte Gehalt wurde in der Folgezeit mehrfach zunächst nach oben und sodann nach unten angepasst. Zudem war am ein Pensionsvertrag vereinbart worden, durch den dem Kläger bei Beendigung des Dienstverhältnisses nach Vollendung des 65. Lebensjahres (vertragliches Pensionsalter) bei Inanspruchnahme eines vorgezogenen Altersruhegeldes oder bei Invalidität ein Ruhegehalt in bestimmter Höhe zugesagt war. Für den Fall de...