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KSR Nr. 1 vom Seite 2

Abzug von Schulgeldzahlungen

Muss die Schulbehörde die schulrechtlichen Voraussetzungen prüfen?

Axel Scholz

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG sind Schulgeldzahlungen an eine nichtstaatliche Schule abziehbar, wenn eine entsprechende Bescheinigung über die schulrechtlichen Voraussetzungen der Einrichtung vorliegt. Unklar war bisher, wer diese Voraussetzungen prüfen muss: die Schulbehörde oder die Finanzbehörde?

Sachverhalt des Besprechungsfalls

Die Tochter der Kläger besuchte in Streitjahr bei einem Institut zunächst den Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung zum externen staatlichen mittleren Schulabschluss und nach dessen Erwerb den Lehrgang zur Vorbereitung auf die externe staatliche Abiturprüfung. Bei beiden Lehrgängen handelte es sich um Vollzeitunterricht. Das Institut bereitet in privaten Klassen auf die staatlichen Abschlussprüfungen Abitur, mittlerer Schulabschluss und qualifizierender Hauptschulabschluss in externer Form vor. Die Prüfung findet an einer entsprechenden öffentlichen Schule (Gymnasium, Real-, Haupt- oder Mittelschule) nach den Bestimmungen für andere Bewerber der jeweiligen Schulordnung statt.

Das Institut ist keine Ersatz- oder Ergänzungsschule im Sinne des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen. Es besitzt im Wesentlichen die übliche Orga...