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BFH 31.05.2017 I R 92/15, NWB 1/2018 S. 12

Abgabenordnung | Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen – Beginn des Zinslaufs

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Beispiele 14 und 15 zu Nr. 70.1.2 AEAO zu § 233a halten, soweit dort für den Beginn des „fiktiven Zinslaufs“ nicht auf den Tag der freiwilligen Zahlung, sondern erst auf den Folgetag abgestellt wird, die gesetzlichen Grenzen des Ermessens nicht ein. (2) Für die Ermittlung der vollen Monate i. S. des § 238 Abs. 1 Satz 2 AO ist bei Erstattungszinsen der Tag der Zahlung mitzurechnen und das Ende des (ersten) vollen Monats gem. § 187 Abs. 2, § 188 Abs. 2 Variante 2 BGB i. V. mit § 108 AO zu bestimmen.

Anmerkung:

Die Klägerin hatte im Hinblick auf die zu erwartenden Körperschaftsteuernachzahlungen aus einer S. 13noch laufenden Betriebsprüfung Zahlungen geleistet, die das Finanzamt angenommen hat. Das führte auf Antrag zu einem [i]Ronig, Zinsen auf Steuern, infoCenter NWB JAAAA-88464 ents...