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BMF 13.12.2017 IV A 4 - S 1547/13/10001-05, NWB 1/2018 S. 10

Umsatzsteuer | BMF-Schreiben zu Pauschbeträgen für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2018

Das die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2018 bekannt gegeben.

Anmerkung:

Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden auf Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke festgesetzt. Sie beruhen auf Erfahrungswerten und S. 11 [i]Wenning, Unentgeltliche Wertabgaben, infoCenter NWB HAAAB-13235 bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen (§ 148 Satz 1 AO). Der jeweilige Pauschbetrag stellt einen Jahreswert für eine Person dar.