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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 23 | Bauabzugsteuer: Steuerabzug von Vergütungen für im Inland erbrachte Bauleistungen

Zur Eindämmung illegaler Betätigungen im Baugewerbe hat der Gesetzgeber ein Verfahren eingerichtet, mit dem die Steueransprüche gesichert werden sollen. Bestimmte Leistungsempfänger haben für im Inland erbrachte Bauleistungen die sog. Bauabzugsteuer in Höhe von 15 % der Gegenleistung (inkl. Umsatzsteuer) einzubehalten und an das Finanzamt, das für die Besteuerung des leistenden Unternehmers zuständig ist, abzuführen.

Als Anregung für das Gespräch mit Ihren Mandanten erläutern wir Ihnen nun den Begriff Bauabzugsteuer ”.

Zur Eindämmung illegaler Betätigungen im Baugewerbe hat der Gesetzgeber ein Verfahren eingerichtet, mit dem die Steueransprüche gesichert werden sollen. Die sog. Bauabzugsteuer ist in den § 48-48d EStG geregelt. Nach diesen Vorschriften haben bestimmte Leistungsempfänger für im Inland erbrachte Bauleistungen einen Steuerabzug einzubehalten. Bauleistungen sind grundsätzlich alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. An das Finanzamt, das für die Besteuerung des leistenden Unternehmers zuständig ist, sind 15 % der Gegenleistung abzuführen. Die Gegenleistung i...