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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 07 | Einbringung: Kein Übergang zum Betriebsvermögensvergleich bei Buchwertfortführung

Bei Einbringung eines Betriebs, für den der Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermittelt wird, in eine Personengesellschaft ist nach einer Kurzinfo des FinMin Schleswig-Holstein ein Übergang zum Betriebsvermögensvergleich nicht zwingend erforderlich, sofern die Einbringung nach § 24 Abs. 2 Satz 2 UmwStG zu Buchwerten erfolgt und die aufnehmende Personengesellschaft ihren Gewinn ebenfalls durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermittelt.

Die nächste Verwaltungsanweisung befasst sich ebenfalls mit der Gewinnermittlung durch eine Einnahmenüberschussrechnung. Es geht konkret um die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft unter Fortführung der Buchwerte gemäß § 24 UmwStG.

Der Bundesfinanzhof hatte in 2013 entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung entschieden: Bei der Realteilung einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft, die ihren Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, besteht keine Verpflichtung zur Erstellung einer Realteilungsbilanz und zur Ermittlung eines Übergangsgewinns. Und zwar dann, wenn die Buchwerte fortgeführt werden und die Mitunternehmer unter Aufrechterhaltung der Gewinnermittlung durc...