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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 26 | Zeitwertkonto: Arbeitslohn für Fremdgeschäftsführer einer GmbH nicht bereits bei Gutschrift

Zeitwertkontenmodelle erkennt die Finanzverwaltung bei Organen von Körperschaften und anderweitig tätigen beherrschenden Gesellschaftern grds. nicht an, was dazu führt, dass bereits die Gutschrift des künftig fälligen Arbeitslohns dessen Zufluss bewirkt. Bei Fremdgeschäftsführern haben sich das FG Köln und das FG Baden-Württemberg gegen die Zuflussfiktion ausgesprochen. Vergleichbare Fälle sollten im Hinblick auf die beiden anhängigen Verfahren beim BFH offen gehalten werden.

Führt bereits die Gutschrift von Arbeitslohn auf einem Zeitwertkonto bei einem Fremdgeschäftsführer einer GmbH zum Zufluss von Arbeitslohn? – Zu dieser Frage sind mittlerweile zwei Verfahren beim Lohnsteuersenat des Bundesfinanzhofs anhängig. In beiden Fällen haben die Finanzgerichte in erster Instanz den Zufluss von Arbeitslohn verneint. Im Gegensatz zur Auffassung des Bundesfinanzministeriums.

Die Verwaltung erkennt Zeitwertkontenmodelle bei Organen von Körperschaften und anderweitig tätigen beherrschenden Gesellschaftern grundsätzlich nicht an. Das führt dazu, dass bereits die Gutschrift des künftig fälligen Arbeitslohns den Zufluss bewirkt. Nur bei Zeitwertkontenmodellen, die bis zum eingerichtet w...