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RENO Nr. 1 vom Seite 15

beA ist (auch) Fristpost! – Teil 2

geprüfte Rechtsfachwirtin Jana Gelbe-Haußen; Rostock

Wie bereits in RENO 9/2017 S. 11 näher erläutert, sind auch beim Versand von Fristpost per besonderem elektronischen Anwaltspostfach (beA) besondere Vorkehrungen zu treffen, um Fristversäumungen zum Nachteil der Mandanten zu verhindern. Schnell entstehen haftungsrechtliche Probleme für die Anwälte, wenn sie nicht sorgfältig mit dem Postausgang umgehen und ihre Büros so organisieren, dass ihnen kein anwaltliches Verschulden im Falle einer Fristversäumung vorgeworfen werden kann.

Allgemeines

Drei Entscheidungen, die zum Schriftverkehr zwischen Anwälten und den Gerichten per Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) ergangen sind, sollen nochmals die Bedeutung der Büroorganisation verdeutlichen.

Nachrichten des beA gehen bei Gericht über das EGVP auch weiterhin ein, nur auf Seiten der Rechtsanwaltschaft wird die Nutzung des EGVP durch das beA abgelöst. Deshalb sind die Entscheidungen auch für das beA praxisrelevant.

Postausgangskontrolle bei Versand per beA

Die erste hier zu besprechende Entscheidung ist sehr aktuell:

OLG Frankfurt/M., Beschluss vom  – 16 U 41/17

Hinreichende Ausgangskontrolle bei Nutzung des EG-VP-Verfahrens

Quelle: JurPC Web-Dok. 116/2017, Abs. 1 – ...

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