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GK Nr. 1 vom Seite 19

Handels-, Genossenschafts- und Unternehmensregister

Dipl.-Hdl. Erwin Bauschmann; Willich

Das bei den Amtsgerichten geführte Handelsregister ist ein öffentliches Register, also ein Register, in das jedermann Einsicht nehmen kann. Seine wesentliche Aufgabe ist es, Kaufleuten und interessierten Bürgern zuverlässig wichtige rechtliche Informationen über die dort eingetragenen Personen bzw. Unternehmen zu bieten. Der innerhalb der EU verwirklichte Binnenmarkt veränderte auch die Registrierungspflicht der Unternehmen. Neben dem Handels- bzw. dem Genossenschaftsregister spielt jetzt auch das Unternehmensregister eine Rolle.

Handelsregister

Das Handelsregister ist ein „elektronisch geführtes öffentliches Register, das Kaufleute und Handelsgesellschaften unter ihrer Firma verzeichnet und bestimmte Rechtsvorgänge offenkundig macht (Publizitätsprinzip)“ , in das einzutragen Kaufleute verpflichtet sind. Die Eintragungen erfolgen in elektronischer Form. Das schreiben die §§ 8 und 12 HGB vor.

Die Eintragung ins Handelsregister hat unterschiedliche Rechtsfolgen. Manche Eintragungen werden erst durch die Eintragung rechtsgültig. Eine solche Eintragung wird als konstitutiv oder rechtsbegründend bezeichnet, weil der einzutragende Sachverhalt erst mit der Eintragung wirksam wird. Andere Eintra...

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GK - Die Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement