Willkommen im neuen Jahr
Silvester ist ja gemeinhin der Tag der guten Vorsätze. An keinem anderen Tag im Jahr formulieren die Menschen so viele Pläne, Ziele und Wünsche für ihre Zukunft. In den wenigsten Fällen geht es dabei darum, alles Bisherige „über den Haufen zu werfen“ und ganz neu anzufangen. Meist geht es nur darum, einzelne Bereiche – wie man so schön sagt – „zu optimieren“: Gesünder zu essen, mehr Sport zu treiben und mit dem Rauchen aufzuhören, rangieren dabei jedes Jahr ganz oben auf der Hitliste.
Auch wir haben selbstverständlich gute Vorsätze für das neue Jahr gefasst. Wir möchten die NWB Erben und Vermögen für Sie als Leser noch wertvoller für Ihre Arbeit machen. Dafür werden wir unseren Fokus noch stärker auf praxisnahe Beiträge, Gestaltungshinweise und höhere Aktualität richten.
Und da gute Vorsätze bekanntlich nur so gut sind wie ihre Umsetzung, haben wir einen ersten wichtigen Schritt bereits getan: Ich freue mich, Ihnen heute Herrn Hans Christian Blum als neuen Herausgeber der NWB Erben und Vermögen vorzustellen. Herr Blum, Partner bei CMS Stuttgart, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht und leitet bei CMS den Geschäftsbereich Private Clients in Deutschland. Er ist spezialisiert auf die Beratung von Familienunternehmen sowie die Beratung in der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Als Herausgeber steht Herr Blum für eine praxisnahe Ausrichtung der Zeitschrift, die immer auch die aktuellen Entwicklungen im Blick hält. Einen ersten Beitrag aus dem Team von Herrn Blum lesen Sie ab der Seite 18. Dr. Michael Schellenberger zeigt hier den Gestaltungsbedarf zum Schutz des Unternehmens im Scheidungsfall auf und geht auf güterrechtliche Regelungsmöglichkeiten ein, um das Unternehmen gegen eine Verwerfung in der Ehe des Unternehmers zu schützen.
Dr. Eckhard Wälzholz begleitet uns als Herausgeber bereits seit einigen Jahren und unterstützt uns – insbesondere bei aktuellen Themen als Ideengeber und Autor für Beiträge. Darüber hinaus hilft uns sein regelmäßiges Feedback, unseren Fokus auf die praktische Ausrichtung weiter zu schärfen. Dr. Wälzholz ist neben der allgemeinen notariellen Tätigkeit schwerpunktmäßig mit der Beratung und Betreuung mittelständischer Unternehmen und Privatpersonen beschäftigt, insbesondere bei der Unternehmens- und Vermögensnachfolge, Testaments- und Erbvertragsgestaltung. Dabei legt er Wert darauf, sowohl die zivilrechtlichen als auch die steuerrechtlichen Aspekte integriert zu beraten und zu gestalten. In seinem Beitrag ab der Seite 11 zeigt Dr. Wälzholz die aktuellen Entwicklungen der Vermögensnachfolge in der Gestaltungspraxis auf und stellt die Neuerungen durch den Gesetzgeber und die aktuelle Rechtsprechung dar – selbstverständlich inklusive Gestaltungshinweisen für die Praxis.
Beste Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
NWB-EV 1/2018 Seite 1
NWB PAAAG-68320