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BFH 10.05.2017 I R 93/15, BBK 1/2018 S. 9

Steuerrecht | Missglückte Organschaft bei überhöhter Ausgleichszahlung

Eine körperschaftsteuerliche Organschaft zwischen zwei GmbH wird steuerlich nicht anerkannt, wenn an den Minderheitsgesellschafter der Organgesellschaft eine Ausgleichszahlung geleistet wird, die sich nach dem Ertrag der Organgesellschaft und nach der Beteiligungsquote des Minderheitsgesellschafters richtet.

[i]Ergebnisabführung ist mehr als nur anteilige ErgebnisbeteiligungEine derartige Ausgleichszahlung führt nämlich dazu, dass der Organträger letztendlich nur anteilig am Ergebnis der Organgesellschaft beteiligt ist. Dies ist mit dem Sinn und Zweck eines Ergebnisabführungsvertrags, der grundsätzlich den gesamten Gewinn der Organgesellschaft dem Organträger zuweisen will, nicht vereinbar.

[i]VGA i. H. der „Ergebnisabführung“ Folge: Die Ergebnisabführung an den vermeintlichen Organträger wird als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt, und die vermeintliche O...