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Buchführung | Mängel in der Kassenbuchführung eines Restaurants
Bei einem in Rechtsform einer UG geführten Restaurant berechtigen folgende Mängel zu einer Hinzuschätzung:
[i]Nur ein Bediener war erfasstDie Z-Bons wiesen lediglich den Bediener Nr. 5 aus, während einzelne Bons den Bediener Nr. 2 auswiesen. Dies lässt den Schluss zu, dass die vom Bediener Nr. 2 gebuchten Kasseneinnahmen nicht in den Z-Bons enthalten waren.
[i]Stornoarten fehltenIn den Registrierkassen wurden nicht alle Stornierungsarten in den Z-Bons ausgewiesen. Es lässt sich daher nicht mehr feststellen, ob lediglich Fehlbuchungen oder auch Einnahmebuchungen gelöscht wurden.
[i]Programmierprotokolle fehltenEs fehlten die Programmierprotokolle bei den elektronischen Kassensystemen. Bei bargeldintensiven Betrieben stellt dies einen gewichtigen formellen Mangel dar.
Das FG sah in der Quantilsschätzung eine zul...