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BGH 22.06.2017 IX ZB 91/15, NWB 52/2017 S. 3990

Insolvenzverfahren | Vergütung des vorläufigen Sachwalters

Dem vorläufigen Sachwalter in der Eigenverwaltung steht kein selbständig zu berechnender Vergütungsanspruch zu (vgl. NWB JAAAF-83553). Seine Tätigkeit kann allenfalls zu einem Zuschlag auf die endgültige Vergütung i. H. von regelmäßig 25 % führen. Ausschlaggebend für die Gewährung des Zuschlags ist, dass für Tätigkeiten, die dem vorläufigen Sachwalter vom Gesetz selbst, vom InsolvenzgerichtS. 3991 oder den Verfahrensbeteiligten in gesetzlich wirksamer Weise übertragen worden sind, der Arbeitsaufwand gesteigert ist.

Anmerkung:

Unternehmensfortführung ist für das Eröffnungsverfahren bei beantragter Eigenverwaltung typisch und prägt den gesetzlichen Regelfall. Ihre Überwachung ist zuschlagfähig, wenn sie die Arbeitskraft des vorläufigen Sachwalters in überdurchschnittl...