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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 12-13 | Vereine: Unechte (steuerpflichtige) Mitgliedsbeiträge als Besteuerungsrisiko

Das FG Düsseldorf hat die Schwelle für die Qualifikation von unechten (steuerpflichtigen) Mitgliedsbeiträgen deutlich herabgesetzt. Betroffen sind Vereine mit sehr vielen Mitgliedern sowie große Dachverbände. Diese sollten dringend überprüfen, in welcher Weise sie Kooperationen mit Unternehmen, die Vergünstigungen einräumen, weiterhin aufrechterhalten bzw. künftig eingehen. Entwarnung gibt es allerdings für kleine Vereine, die nicht bereits andere steuerpflichtige Einnahmen haben.

Aufmerksam machen möchten wir Sie nun als Nächstes auf ein rechtskräftiges Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf, das höchst unangenehme Folgen mit sich bringen kann für die Besteuerung vor allem von mitgliederstarken Vereinen.

Das Finanzgericht hat die Schwelle für die Qualifikation von Mitgliedsbeiträgen in unechte und damit steuerpflichtige Mitgliedsbeiträge deutlich herabgesetzt. Betroffen sind allerdings nur Vereine mit sehr vielen Mitgliedern sowie große Dachverbände.

Die klare Empfehlung von Steuerberater Gerwin Schlegel in einer Kommentierung für das NWB-Heft lautet: Verbände sollten aufgrund des brisanten Urteils dringend überprüfen: In welcher Weise sollen Kooperationen mit Unternehmen, die Vergün...