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WP Praxis Nr. 1 vom Seite 3

Das neue Geldwäschegesetz für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer

Grundlagen, Pflichten und Risiken – eine aktualisierte Bestandsaufnahme

RA/WP/FAStR Harald Schumm

Der Berufstand der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer (WP/vBP) ist neben den ebenfalls einbezogenen Berufsständen (Notare, Rechtsanwälte, Patentanwälte und Rechtsbeistände sowie Steuerberater und Steuerbevollmächtigte) seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vom noch stärker als bisher in die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorfinanzierung eingebunden. Dabei besteht – anders als bei Rechtsanwälten, Patentanwälten und Rechtsbeiständen (Anwälte) sowie Notaren und dem erweiterten, nunmehr auch verpflichteten Personenkreis – für WP/vBP, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte neben erweiterten Pflichten auch ein umfangreicheres Berührungspotenzial als für Anwälte, für die es einen abschließenden Katalog von Geschäften gibt, bei denen das Geldwäschegesetz (GwG) zu beachten ist. Das am in Kraft getretene neue GwG bringt für den Berufsstand als Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG veränderte und verschärfte Pflichten. Zur Durchsetzung der gesetzlichen Pflichten hat die WPK für Verstöße gegen Vorschriften zur V...