WP Praxis Nr. 1 vom Seite 1

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Yvonne Müller | Verantw. Produktmanagerin | wp-redaktion@nwb.de

Dem ein oder anderen ist es vielleicht schon selbst passiert, aber zumindest im Bekanntenkreis hört man es hin und wieder: Sie kommen von einer Fernreise zurück und haben vor Ort die Gelegenheit genutzt, günstig einzukaufen. Haben Sie sich vor dem Rückflug genau über die Ein- und insbesondere Ausfuhrbestimmungen informiert? Wenn der Zollbeamte das Gepäck erst einmal genauer unter die Lupe nimmt und nicht angemeldete Waren begutachtet, gelten meist keine Ausreden oder Entschuldigungen der Kategorie „Das habe ich wirklich nicht gewusst“. Im besten Fall wird eine Nachzahlung plus Steuern und ggf. ein Zuschlag fällig. Im schlechtesten Fall droht ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung.

Pauschal lässt sich also nicht sagen, dass Unwissenheit vor Strafe schützt. Tatsächlich trifft der aus dem römischen Recht stammende Grundsatz („Ignorantia legis non excusat“) sehr selten zu. Diesem ist aus juristischer Sicht beispielsweise zuzustimmen bei einem sog. Tatbestandsirrtum – sofern nicht fahrlässig gehandelt wurde –, da hier der Vorsatz fehlt.

Insbesondere Berufsträger sollten sich immer bewusst darüber sein, welche Pflichten im Hinblick auf die Gesetzeskenntnis bestehen. Großes Unsicherheits- und Unwissenheitspotenzial besteht nach wie vor beim Thema Geldwäsche. Durch die Neufassung des Geldwäschegesetzes und seit dem Inkrafttreten der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie bestehen für den Berufsstand als Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG veränderte und verschärfte Pflichten, die die strafrechtlichen Risiken deutlich erhöht haben. Der Beitrag von RA/WP/FAStR Harald Schumm widmet sich daher schwerpunktmäßig in dieser Ausgabe ab den offenen Fragen der Berufspraxis, insbesondere dem erweiterten verpflichteten Personenkreis und den Sorgfaltspflichten. Dazu gibt er zahlreiche Praxishinweise, die mehr Sicherheit bieten und das Haftungsrisiko minimieren sollen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Nachwuchsgewinnung für den Beruf des Wirtschaftsprüfers. WP/StB Prof. Dr. Holger Philipps widmet sich in zwei Beiträgen der Frage, was den potenziellen WP-Nachwuchs beschäftigt und wie dieser sich überhaupt für den Beruf gewinnen lässt. Ab werden publizierte Fakten zum Thema im Überblick dargestellt, die Ergebnisse einer Befragung präsentiert und daraus Handlungsempfehlungen für die Praxis abgeleitet. Der zweite Beitrag widmet sich ab dem 4. Fach- und Informationstag Accounting Profession meets Campus des Netzwerks der Professoren für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an (Fach-)Hochschulen aus Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz, der am in Aschaffenburg stattfand. Erfahrene Praktiker gaben erneut interessierten Studierenden an einem Tag einen intensiven Einblick in die vielfältigen, spannenden und perspektivenreichen Bereiche der Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung. Diese und ähnliche Veranstaltungen sollen dazu beitragen, die Studiums- und Berufsplanung zu erleichtern und vielleicht den ein oder anderen auf diese Weise für den Beruf zu begeistern.

Ich wünsche Ihnen einen guten Start in ein erfolgreiches neues Jahr!

Beste Grüße

Yvonne Müller

Fundstelle(n):
WP Praxis 1/2018 Seite 1
EAAAG-67745