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BBK Nr. 24 vom

Was bedeutet die Kassen-Nachschau ab 1.1.2018?

Dr. Bernhard Bellinger

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

[i]Teutemacher, Handbuch zur Kassenführung, 2. Aufl. 2018 (erscheint im Januar 2018) Die Finanzverwaltung hat ab dem die Möglichkeit, bargeldintensive Betriebe im Rahmen einer Kassen-Nachschau gem. § 146b AO außerhalb einer regulären Außenprüfung zu prüfen. Über den Gesetzestext und die Gesetzesmaterialen hinaus gibt es derzeit kaum Informationen, wie die Kassen-Nachschau konkret ab 2018 durchgeführt wird.

Ansprechpartner einer Kassen-Nachschau ist nur der Inhaber. Wenn der Inhaber nicht anwesend ist, hat der die Kassen-Nachschau durchführende Amtsträger (Kassen-Nachschauer) das anwesende Personal aufzufordern, den Inhaber herbei zu bitten. Ist dem Inhaber wegen einer großen Entfernung oder wegen eines anderweitigen Termins nicht zumutbar, in den Betrieb zu kommen, ist die Kassen-Nachschau ggf. abzubrechen.

Bei der Kassen-Nachschau einer Filiale ist nur der Inhaber zuständig, nicht der Filialleiter. Der Filialleiter ist weder betroffener Steuerpflichtiger noch Inhaber.

Der Steuerpflichtige darf die Kassen-Nachschau nicht verweigern und hat auch keinen Anspruch auf eine Vertagung der Kassen-Nachschau, außer, der Inhaber ist nicht verfügbar.

Der Kassen-Nachschauer muss s...