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NWB Nr. 51 vom Beilage Seite 20

Überlassung einer BahnCard an Arbeitnehmer

Die Regeln für Zahlungen des Arbeitgebers

Markus Stier

Eine Vielzahl von Arbeitgebern stellt ihren Arbeitnehmern eine BahnCard zur Nutzung zur Verfügung. Dabei ist immer zu unterscheiden, ob die BahnCard ausschließlich zur Nutzung von Fahrten im Rahmen der beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit genutzt werden darf oder ob der Arbeitnehmer diese auch für private Fahrten nutzen kann.

I. Allgemeines

[i]Unterschiedliche RabatteMit einer BahnCard der Deutschen Bahn AG können die Karteninhaber zwölf Monate lang ermäßigte Fahrscheine erwerben. Die Deutsche Bahn AG bietet dafür verschiedene Karten mit unterschiedlichen Rabatten an:

  • BahnCard 100

  • BahnCard 50

  • BahnCard 25

Mit der BahnCard 100 erwirbt der Kartennutzer das Recht, im Streckennetz der Deutschen Bahn AG ohne einen weiteren Fahrschein zu reisen. Der Karteninhaber hat mit der BahnCard 100 das Recht erworben, sozusagen ticketfrei reisen zu können. Bei der BahnCard 25 und BahnCard 50 erhält der Karteninhaber einen Rabatt auf den Fahrpreis in Höhe von 25 % bzw. 50 %. Im Gegensatz zur BahnCard 100 muss bei der BahnCard 25 und 50 ein rabattierter Fahrschein erworben werden.

[i]Geldwerter Vorteil bei unentgeltlicher Überlassung für private Zwecke Stellt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine BahnCard unentgeltlich zur Verfügung und darf der Arbeitnehmer diese aus...

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