Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung
Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Besonderheiten
[i]Detmering/Tetzlaff, Rücklagen: Reinvestitionsrücklage (§ 6b EStG) und Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR), Grundlagen NWB RAAAE-54165 Scheidet ein Wirtschaftsgut zu einem über dem Buchwert liegenden Veräußerungspreis aus dem betrieblichen Vermögen aus, erzielt der Steuerpflichtige einen Gewinn in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen der erhaltenen Gegenleistung und dem Buchwert des ausgeschiedenen Wirtschaftsguts. In bestimmten, vom Gesetzgeber ausdrücklich zugelassenen Fällen kann die sofortige Besteuerung dadurch verschoben werden, indem die aufgedeckten stillen Reserven innerhalb einer bestimmten Zeit steuerneutral auf ein Ersatzwirtschaftsgut übertragen werden. Das Unterlassen der Aufdeckung stiller Reserven in bestimmten Fällen der Ersatzbeschaffung kann aus einer einschränkenden Auslegung des Realisationsgrundsatzes hergeleitet werden, da es keinen durchgängigen Gewinnrealisierungszwang für sämtliche Veräußerungsvorgänge gibt (, BStBl 1991 II S. 222). Es entspricht dem in §§ 4 ff. EStG festgeschriebenen System der steuerlichen Gewinnermittlung, dass ein Gewinn, der dadurch entsteht, dass ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und dafür ein Ersatzanspruch erworben wird, dessen Nennbetrag höher ist als der Buchwert des ausgeschiedenen Wirtschaftsguts, ausge...