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Buchung von Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung
Global ausgerichtete Industriebetriebe haben sowohl Kunden als auch Lieferanten im Ausland. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen außerhalb des Euro-Raums werden zum Teil in Fremdwährung fakturiert. Von deutschen Unternehmen sind sie aber nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in Euro zu bilanzieren. Im folgenden Beitrag geht es um die Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung. Unser fiktives Modellunternehmen ist die Future Energy GmbH, ein Unternehmen aus der Solarenergiebranche.
Bewertung und Buchung von Forderungen in Fremdwährung
Verkauft die Future Energy GmbH eigene Erzeugnisse, Handelswaren oder Dienstleistungen auf Ziel, entstehen gegenüber dem Kunden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Am Bilanzstichtag () müssen sämtliche offene Forderungen bewertet werden.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zählen gemäß § 266 HGB zum Umlaufvermögen. Für die Bewertung des Umlaufvermögens gilt grundsätzlich das strenge Niederstwertprinzip (s. Rechtsgrundlagen S. 11) (Ausnahme: Fremdwährungsforderungen mit einer Laufzeit unter einem Jahr).
Sämtliche Positionen des Umlaufvermögens dürfen höchstens mit ihren Anschaffungskosten oder Herstellun...