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Umsatzsteuer | Rechnungen über Kleinbeträge
Durch Art. 5 des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes ist die Grenze des § 33 UStDV für Kleinbetragsrechnungen von 150 € auf 250 € erhöht worden. Die Änderung ist rückwirkend zum in Kraft getreten. Mit wird in den Abschnitten 14.6 Abs. 1 Satz 1, 15.4 Abs. 1 sowie 18.14 Abs. 3 Nr. 1 UStAE die Angabe „150 €“ jeweils durch die Angabe „250 €“ ersetzt.