Einkommensteuergesetz Kommentar
3. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 40b Pauschalierung der Lohnsteuer bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen
R 40b.1, R 40b.2 LStR; BStBl 2013 I 1022, geändert durch BStBl 2014 I 97 und BStBl 2014 I 554.
Hilbert/Sperandio, Arbeitgeberbeiträge zu einer Gruppenkrankenversicherung, NWB 2011, 3032.
A. Allgemeine Erläuterungen
1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: § 40b EStG regelt die Pauschalbesteuerung einer betrieblichen Altersversorgung.
2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Kapitaldeckende Versorgungszusagen, die ab vereinbart wurden, sind nicht mehr pauschal zu besteuern. Grund hierfür war die Umstellung der Rentenbesteuerung auf eine nachgelagerte Besteuerung. Der pauschalen Besteuerung nach § 40b EStG unterliegen nur noch Zuwendungen an eine umlagefinanzierten Pensionskasse oder Beiträge an Pensionskassen oder für Direktversicherungen, die bis abgeschlossen wurde. Seit dem JStG 2007 zählen auch lfd. Beiträge und Zuwendungen des ArbG aus einem bestehenden Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung für eine betriebliche Altersversorgung zum Arbeitslohn nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 EStG. Zudem zählen seitdem auch Sonderzahlungen des ArbG an eine Versorgungseinric...