Einkommensteuergesetz Kommentar
3. Aufl. 2018
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§ 25 Veranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht
§ 56 EStDV; § 60 EStDV; R 25 EStR; H 25 EStH; BStBl 2012 I 522; BStBl 2015 I 41.
Kanzler, Die wichtigsten Änderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011, NWB 2011, 525; Lewandowski/Ackermann, Elektronische Kommunikation mit dem Finanzamt, DStR 2014, 1646; Heuermann, Rechtsprechung im besonderen Blickpunkt der Außenprüfung: II. Einkommensteuererklärung und Unterschrift per FAX, StBp 2015, 86; Beyer, Abgabe elektronischer Steuererklärungen – Wen trifft die strafrechtliche Verantwortung?, NWB 2016, 1304 ; Happe, Erleichterungen bei der Abgabe der Einnahmen-Überschussrechnung 2017, BBK 2018, 662 .
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 25 EStG enthält Vorschriften der nachgelagerten Veranlagung und knüpft an den Grundsatz der Einkommensteuer als Jahressteuer sowie der Abschnittsbesteuerung gem. § 2 Abs. 7 EStG an. Die Norm stellt Verfahrensrecht dar und verbindet das materielle Steuerrecht mit dem Verfahrensrecht der AO. Absatz 1 definiert dabei, dass die Einkommensteuer nach Ablauf des Kalenderjahres veranlagt wird. Absatz 3 schreibt vor, dass der Steuerpflichtige eine e...