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STFAN Nr. 12 vom Seite 20

Verfahrensrechtliche Besonderheiten bei der Erbschaftsteuer

Christoph Wenhardt, Steuerberater; Brühl

Der BFH hat vor kurzem zum Beginn der Festsetzungsverjährung bei mittelbarer Schenkung Stellung genommen (, BStBl 2017 II S. 751 → KIEHL KAAAG-45662 ).

Anlass genug, die Verjährungsvorschriften und andere wichtige Verfahrensvorschriften, die bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer eine Rolle spielen, näher zu beleuchten. Um das Wissen zu festigen und den Lernerfolg zu überprüfen, finden Sie am Ende des Beitrags Übungsfälle mit Lösungen.

Überblick

Auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind die Verfahrensvorschriften zu beachten. Im Folgenden werden die Verjährungsvorschriften, die Anzeigepflichten, Änderungen von Steuerbescheiden und die Stundungsmöglichkeiten erläutert.

Festsetzungsverjährung

Allgemeines

Die Finanzbehörde darf die Festsetzung von Steuern und von Erstattungsansprüchen nur vornehmen, soweit die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Das Gleiche gilt auch für Änderungen oder Aufhebungen von Steuerfestsetzungen sowie Berichtigungen wegen offenbarer Unrichtigkeiten. Die Folge der Verjährung ist, dass der Steueranspruch erlischt.

Info

Die objektive Feststellungslast, ob die Festsetzungsverjährung eingetreten ist, trifft in der Regel den Steuerpflichtigen.

Von der Fests...

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