Qualifikation der Ausschüttungen eines luxemburgischen Investmentfonds in der Rechtsform einer S.A. (SICAV) als Dividenden
– Anwendungsbereich des Schachtelprivilegs nach DBA-Luxemburg – Nichtausübung des Quellenbesteuerungsrechts
Leitsatz
Die Ausschüttungen eines in Luxemburg ansässigen und dort von der Körperschaft- und Quellensteuer befreiten Investmentfonds
(SICAV: Société d'Investissement à Capital Variable) an eine qualifiziert (über 25 % ) beteiligte inländische Kapitalgesellschaft
unterliegen als Schachteldividenden i.S.d. Art. 20 Abs. 2 Satz 3 DBA-Luxemburg 1958/1973 nicht dem deutschen Besteuerungsrecht.
Bei einer in der Rechtsform einer S.A. geführten SICAV handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft i.S.d. Art. 20 Abs. 2
Satz 3 DBA-Luxemburg 1958/1973, deren Ausschüttungen ungeachtet der Bestimmungen über die transparente Besteuerung ausländischer
Investmentfonds in § 4 Abs. 1 und 2 InvStG als dem Schachtelprivileg unterfallende Dividenden im Sinne dieser Abkommensregelung
zu qualifizieren sind.
Das Besteuerungsrecht Luxemburgs nach Art. 13 Abs. 2 DBA-Luxemburg 1958/1973 setzt nicht voraus, dass der Quellenstaat sein
Besteuerungsrecht tatsächlich ausübt.
Fundstelle(n): BB 2017 S. 2838 Nr. 48 DB 2017 S. 18 Nr. 50 DStR 2018 S. 6 Nr. 44 DStRE 2018 S. 1496 Nr. 24 DStZ 2018 S. 256 Nr. 8 EFG 2017 S. 1939 Nr. 24 ErbStB 2018 S. 44 Nr. 2 GmbH-StB 2018 S. 127 Nr. 4 IStR 2018 S. 159 Nr. 4 IWB-Kurznachricht Nr. 4/2018 S. 122 NWB-EV 2018 S. 10 Nr. 1 BAAAG-64003
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.