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Umsatzsteuer | § 33 UStDV – Rechnungen über Kleinbeträge
Durch Art. 5 des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes ist die Grenze des § 33 UStDV für Kleinbetragsrechnungen von 150 € auf 250 € erhöht worden. Die Änderung ist nach Art. 9 Abs. 2 des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes rückwirkend zum in Kraft getreten.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom (BStBl 2010 I S. 846), der zuletzt durch das NWB WAAAG-62078 geändert worden ist, wie folgt geändert:
In den Abschnitten 14.6 Abs. 1 Satz 1, 15.4 Abs. 1 sowie 18.14 Abs. 3 Nr. 1 wird die Angabe „150 €“ jeweils durch die Angabe „250 €“ ersetzt.
Die Änderungen sind auf alle ab ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen anzuwenden.