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Steuerliche Hinweise und Dispositionen zum Jahresende 2017 – Teil 3: Konsequenzen und Handlungsbedarf nach steuerlichen Änderungen und Rechtsentwicklungen zum Jahresende
Orientierungen, Planungen und Gestaltungen
Die übrigen Teile dieses Aufsatzes finden Sie unter:
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III. Konsequenzen und Handlungsbedarf nach steuerlichen Änderungen und Rechtsentwicklungen zum Jahresende
1. Besteuerung der Investmentfonds und ihrer Anleger ab
Nach § 56 Abs. 1 InvStG wird das durch das InvStRefG v. (BGBl 2016 I S. 1730) eingeführte neue InvStG ab wirksam, das zu tiefgreifenden Veränderungen der Besteuerung von Investmentfonds und ihrer S. 3716Anleger führt. Im Wesentlichen wie bisher werden nur noch (speziellen Anforderungen entsprechende) Spezial-Investmentfonds, wenn sie sich nicht für die Besteuerung als Publikumsfonds entscheiden, und ihre Anleger transparent besteuert. Alle anderen Investmentfonds („Publikumsfonds“) und ihre Anleger werden ab intransparent besteuert.
Besteuerung auf Fondsebene: Die Fonds unterliegen mit durch Überschussrechnung zu ermittelnden inländischen Beteiligungseinnahmen (auf ...