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Steuerrecht | Körperschaftsteuerliche Organschaft trotz anfangs fehlender finanzieller Eingliederung
Eine Organschaft i. S. von § 14 KStG, die im ersten Jahr wegen der fehlenden finanziellen Eingliederung der Organgesellschaft in den Organträger scheitert, kann in den Folgejahren steuerlich anerkannt werden.
Die finanzielle Eingliederung muss also nicht während der gesamten fünfjährigen Mindestlaufzeit des Ergebnisabführungsvertrags gegeben sein. Erfüllt der Ergebnisabführungsvertrag die Mindestlaufzeit von [i]Teilweise steuerliche Anerkennungfünf Jahren, wird er in denjenigen Jahren anerkannt, in denen die übrigen Voraussetzungen wie z. B. die finanzielle Eingliederung erfüllt sind.