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BFH 10.05.2017 I R 51/15, BBK 23/2017 S. 1083

Steuerrecht | Körperschaftsteuerliche Organschaft trotz anfangs fehlender finanzieller Eingliederung

Eine Organschaft i. S. von § 14 KStG, die im ersten Jahr wegen der fehlenden finanziellen Eingliederung der Organgesellschaft in den Organträger scheitert, kann in den Folgejahren steuerlich anerkannt werden.

Die finanzielle Eingliederung muss also nicht während der gesamten fünfjährigen Mindestlaufzeit des Ergebnisabführungsvertrags gegeben sein. Erfüllt der Ergebnisabführungsvertrag die Mindestlaufzeit von [i]Teilweise steuerliche Anerkennungfünf Jahren, wird er in denjenigen Jahren anerkannt, in denen die übrigen Voraussetzungen wie z. B. die finanzielle Eingliederung erfüllt sind.

Hinweis:

[i]Organschaft ermöglicht VerlustverrechnungDie körperschaftsteuerliche Organschaft ermöglicht eine Verrechnung von Gewinnen und Verlusten zwischen den Mitgliedern der Organschaft. Erfüllt die Organschaft aber nicht die Voraussetzungen des § 14 KStG, wird die Ergebnisabfüh...