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BMF 20.10.2017 IV C 1 - S 2171 c/09/10004: 006, BBK 23/2017 S. 1080

Bilanzierung | Übergangsregelung zu anschaffungsnahen Aufwendungen

[i]Wahlrecht bei Kaufvertrag vor dem 1.1.2017Das BMF wendet die aktuelle BFH-Rechtsprechung zu anschaffungsnahen Aufwendungen i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG in allen offenen Fällen an, gewährt den Steuerpflichtigen aber ein Wahlrecht in Fällen, in denen die Immobilie durch Kaufvertrag vor dem erworben wurde. Der Steuerpflichtige kann also die bisherige BFH-Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung anwenden, die in der Regel für ihn günstiger sein wird:

  • [i]Enger Zusammenhang nicht mehr erforderlichNach der bisherigen Rechtsprechung müssen Schönheitsreparaturen nur dann als anschaffungsnahe Aufwendungen behandelt werden, wenn es einen engen räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zwischen den Schönheitsreparaturen und den übrigen Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen gibt. In seinen Urteilen vom hält der BFH daran aber ...