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Bilanzierung | Abzinsung eines unverzinslichen Angehörigen-Darlehens
Eine unverzinsliche Darlehensverbindlichkeit, die gegenüber einem Angehörigen besteht, ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG gewinnerhöhend abzuzinsen, wenn das Darlehen einem Fremdvergleich standhält. Denn dann gehört die Verbindlichkeit zum Betriebsvermögen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG.
[i]Fehlende Besicherung unschädlichAllein eine fehlende Besicherung des Darlehens führt nicht dazu, dass der Fremdvergleich scheitert, weil bei Darlehen zwischen volljährigen Angehörigen eine Besicherung nicht zwingend erforderlich ist, wenn der Darlehensvertrag tatsächlich durchgeführt wird.
Im Streitfall hatte ein bilanzierender Unternehmer von seiner Ehefrau 772.000 € erhalten. Ein schriftlicher Darlehensvertrag war erst zwei Jahre später geschlossen worden. Danach sollte es sich um ein unverzinsliches Darlehen zur Ablösung der betrieblichen Schulden mit einer Laufze...