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Umsatzsteuerliche Ortsbestimmung bei Lieferungen
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Grundsätzliches zum Ort der Lieferung
[i]Wenning, Ortsbestimmung, Umsatzsteuer, infoCenter NWB DAAAA-41715 Ob eine Lieferung nach § 1 UStG steuerbar ist oder nicht, hängt insbesondere von deren Ortsbestimmung ab. Unter den weiteren Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG kann eine Lieferung nur steuerbar sein, wenn sie im Inland erbracht wurde.
Die Vorschriften für die Ortsbestimmung sind im UStG an unterschiedlichen Stellen zu finden. Jedoch hat der Gesetzgeber in § 3 Abs. 5a UStG eine strikte Prüfungsreihenfolge festgelegt. Danach ist bei der Ortsbestimmung einer Lieferung folgendes Schema zu beachten:
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1. | Lieferung in besonderen Fällen. | |
2. | Lieferung von Gegenständen während der Beförderung an Bord eines Schiffs, Flugzeugs oder einer Eisenbahn innerhalb des Gemeinschaftsgebiets. | |
3. | Ort der Lieferung bei unentgeltlichen Wertabgaben nach § 3 Abs. 1b UStG. | |
4. | Lieferung von Gas über das Gasleitungsnetz, Elektrizität sowie von Wärme und Kälte durch eine Fernleitung. | |
5. | Grundfall der bewegten Lieferung. | |
6. | Ortsbestimmung für die bewegte Lieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts. | |
7. | Grundfall der unbewegten Lieferung. | |
8. | Ortsbestimmung für die unbewegte Lieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts. | |
9. | Verlagerung des Orts der Lieferung ins Inland, bei der Einfuhr eines Gegenstands aus... |