Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Pflichten des GmbH-Geschäftsführers beim Jahresabschluss und Sanktionen bei Nichterfüllung
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Jedes [i]Wiechers/Wolf, Erstellung, Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses, BBK 11/2015 S. 506 NWB KAAAE-91164 Jahr aufs Neue hat der GmbH-Geschäftsführer beim Jahresabschluss die Erfüllung eines breiten gesetzlichen Pflichtenprogramms zu verantworten. Die gesetzlichen Mindestpflichten sind noch allseits bekannt: Der Jahresabschluss ist zunächst aufzustellen, so dann unverzüglich den Gesellschaftern zur Feststellung vorzulegen und schließlich bis spätestens zum Jahresende offenzulegen bzw. zu hinterlegen. Demgegenüber oft schon weniger bekannt sind indes die genauen Anforderungen der gesetzlichen Pflichten, aber auch die Erleichterungen für Klein- und Kleinst-GmbH sowie die staatlichen Sanktionen bei Pflichtverletzungen. Dabei ist die Sanktionsbreite ebenfalls groß und der worst case empfindlich – die staatlichen Sanktionen reichen im ungünstigsten Fall bis hin zur langjährigen Freiheitsstrafe.
Abb. 1: Gesamtübersicht der Pflichten zum Jahresabschluss
Abb. 2: Mögliche Sanktionen bei Pflichtverletzungen