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DRS 23: Kapitalkonsolidierung im mehrstufigen Konzern bei Erwerb eines Teilkonzerns
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[i]Theile, DRS 23: Kapitalkonsolidierung im mehrstufigen Konzern, BBK 11/2017 S. 530 NWB EAAAG-45946 DRS 23 „Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss)“ regelt sowohl die Erstkonsolidierung von einzelnen Unternehmen als auch von bereits bestehenden Konzernen in einem mehrstufigen Konzern.
Bei der Kapitalkonsolidierung lässt das DRSC neben der additiven auch die multiplikative Methode zu, so dass für den Gesamtkonzernabschluss ein Wahlrecht für die Bewertung des Unterschiedsbetrags, der nicht beherrschenden Anteile und damit des Eigen- und des Gesamtkapitals sowie der darauf beruhenden Kennzahlen besteht. Eine Anhangangabe über die gewählte Methode und die quantitativen Konsequenzen ist für die sachgerechte Information der Adressaten daher unerlässlich, auch wenn DRS 23 sie nicht zwingend vorschreibt.
Die Anteile an nachgelagerten Tochterunternehmen eines vollkonsolidierten Teilkonzernmutterunternehmens müssen nur neu bewertet werden, wenn der Anteil anderer Gesellschafter an diesen Unternehmen wesentlich ist. Die Neubewertung der Anteile hat Auswirkungen auf die Höhe der Position „Nicht beherrschende Anteile“ und des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung des Teilkonz...