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LAG Köln 18.05.2017 7 Sa 913/16, NWB 48/2017 S. 3629

Stellenbewerbung | Benachteiligung eines Mannes

Wird ein männlicher Bewerber bei der Besetzung einer Stelle, auf die der Arbeitgeber in einer Stellenanzeige mit der Überschrift „Frauen an die Macht“ aufmerksam gemacht hat, nicht berücksichtigt, spricht dies dafür, dass er wegen seiner Eigenschaft als Mann benachteiligt worden ist. Ausnahmsweise kann die Benachteiligung durch Umstände des Einzelfalls aber gerechtfertigt sein.

Anmerkung:

Ein Autohaus hatte in seinem gesamten Verkaufs- und Servicebereich bislang nur Männer beschäftigt und wollte diesem Zustand im Interesse der weiblichen Kundschaft und in Absprache mit dem Betriebsrat ein Ende bereiten. Ein Mann, der sich erfolglos auf die Stelle beworben hatte, fühlte sich diskriminiert und verklagte das Autohaus unter Berufung auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) au...