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Schenkungsteuer | Spielerüberlassung als freigebige Zuwendung an Fußballverein
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Überlässt ein Dritter von ihm angestellte und entlohnte Arbeitnehmer einem Fußballverein in vollem Umfang zum Einsatz als Spieler, Trainer oder Betreuer und verzichtet er auf die Geltendmachung eines Vergütungsersatzanspruchs für die Überlassung, liegt in dem Verzicht eine freigebige Zuwendung des Dritten an den Verein. (2) Bei einer Schenkung von einer Gesamthandsgemeinschaft sind für die Schenkungsteuer die Gesamthänder als vermögensmäßig entreichert anzusehen.
Der [i]Schmalbach, Schenkung, infoCenter NWB TAAAB-13231 Kläger, ein Fußballverein, schloss mit seinen Spielern Arbeitsverträge ab, in denen sich die Spieler verpflichteten, unter Vollprofibedingungen für den Verein tätig zu sein. Verschiedene Spieler, Trainer und Betreuer vereinbarten außerdem mit U...