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IWB Nr. 22 vom Seite 841

Vorabentscheidung des EuGH zum Verhältnis von Unionsrecht und § 1 AStG – Schlussanträge ante portas

Rechtsanwalt Martin J. Chwalek und und Lukas Bühl, LL.M., Tax & Legal, Transfer Pricing, PricewaterhouseCoopers GmbH WPG, Düsseldorf und Köln

I. Hintergrund

[i]Vorabentscheidung des EuGH zur Verhältnismäßigkeit des § 1 AStGMit Beschluss v. - 1 K 1472/13 NWB SAAAF-86116 setzte das FG Rheinland-Pfalz ein streitiges Verfahren aus, um eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen (dort anhängig als Rechtssache C-382/16 „Hornbach-Baumarkt“). Die Vorlagefrage wirft ein Schlaglicht auf eine lebhaft diskutierte Problemstellung des deutschen Außensteuerrechts: So hat der EuGH nun zu entscheiden, ob eine dem § 1 Abs. 1 AStG entsprechende Korrekturvorschrift unionsrechtswidrig ist, weil auf ihrer Grundlage Eingriffe in den Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit möglich sind, die über das zur Verfolgung eines legitimen Zwecks Erforderliche hinausgehen.

[i]Gesamtbetrachtung mit EuGH-Urteil in der Rechtssache SGIDie Entscheidung des EuGH wird im Zusammenhang mit seinem Urteil v. - Rs. C-311/08 „Société de Gestion Industrielle SA (SGI)“ NWB MAAAD-38538 zu sehen sein, in dem er die generellen Parameter für eine Rechtfertigung grundfreiheitseinschränkender Maßnahmen durch steuerrechtliche Einkünftekorrekturnormen determiniert hatte.

Aufgrund seiner hohen praktischen Relevanz wird das Judikat hierzulande mit Spannung erwartet, versprechen sich die deutsche Finanzjustiz und -verwaltung sowie auch die hiesige Beraterschaft und Wirtschaft d...